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StGB § 108c Nebenfolgen
[ Auszug: Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 107, 107a, 108 und 108b kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus ö ... ]
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[ StGB Nötigung von Verfassungsorganen ] [ StGB Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans ] [ StGB ] [ StGB Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans ] [ StGB Wahlbehinderung ] [ StGB Wahlfälschung ] [ StGB Fälschung von Wahlunterlagen ] [ StGB Verletzung des Wahlgeheimnisses ] [ StGB Wählernötigung ] [ StGB Wählertäuschung ] [ StGB Wählerbestechung ] [ StGB Nebenfolgen ] [ StGB Geltungsbereich ] [ StGB Abgeordnetenbestechung ]